Ich hatte darauf hingewiesen, dass mehrere hunderttausend überwiegend osteuropäische Betreuungskräfte in der als „24-Stunden-Betreuung“ fehlgenannten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in deren Haushalten tätig sind – und dass diese Form der Beschäftigung eigentlich nach den in diesem Land geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Standards legal gar nicht möglich ist, denken Sie an Mindestlohnerfordernisse, an das Arbeitszeitgesetz oder das Verbot der Scheinselbstständigkeit. Und seit vielen Jahren wird immer wieder angemahnt, dass diese „Schattenwelt“ der Versorgung pflegebedürftiger Menschen, manche sprechen gar von einer „vierten Säule“ des Pflege- und Betreuungssystems in Deutschland, endlich einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden sollte. Und ebenfalls seit vielen Jahren versprechen die jeweiligen Bundesregierungen mehr oder weniger explizit, dass sie das angehen wollen bzw. werden.
So auch die aktuelle Bundesregierung der Ampel-Koalition. Schaut man in den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP (07.12.2021), dann findet man dort diesen einen Satz: »Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich.« (S. 64).